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Zur Kerwe 2011 sind wir wieder für Sie da !

 AGB für die Vermietung Ferienwohnung und Ferienhaus Küferhof St. Martin

 

Fam. Edrich

Tanzstraße 8

67227 St. Martin

 
§ 1 Buchungsbestätigung
Die verbindliche Buchung für die Ferienwohnung/Ferienhaus ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung vom Vermieter. Mit übersenden des Buchungsformulares vom potentiellen Mieter an den Vermieter erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an.
 
 
§ 2 Bezahlung
Die Bezahlung des vereinbarten Mietpreises erfolgt vor Ort in Bar vor der Abreise. Die Gemeinde St. Martin erhebt zusätzlich einen Kurtaxe in Höhe von 1.- € pro Person und Nacht. Diese wird über den Vermieter an die Gemeinde abgeführt.
Eine Kaution wird nicht erhoben.
 
 
§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung/Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. 
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung/Ferienhaus ab 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
 
 
§ 4 Mietobjekt
4.1. Die Ferienwohnung/Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zubehandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2)kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
4.3. Das Rauchen und das mitbringen von Haustieren in der Ferienwohnung/Ferienhaus ist nicht gestattet.
4.4. Zur Ferienwohnung gehört ein Parkausweis, zum Ferienhaus gehören zwei Parkausweise. Diese berechtigen zum Parken während der Mietdauer auf den Parkplätzen Maikammerer Straße/Edenkobener Straße/Friedhof. Auf den anderen Parkflächen haben diese Ausweise keine Gültigkeit. Bei Verlust haftet der Mieter für Ersatz. Die Ausweise sind am Anreisetag dem Vermieter zu übergeben.
4.5. Den Mietern steht kostenfrei ein Telefon zum Telefonieren in das deutsche Festnetz und ein W-Lan Funknetz zu verfügung. Der Mieter haftet für die Nutzung der Zugänge und Kosten durch die Nutzung von Kostenpflichtigen Inhalten oder Rufnummern. Die Verläufe werden aufgezeichnet und nach Abreise gelöscht.
4.6. Zur Ferienwohnung gehören 2 Schlüssel, zum Ferienhaus 3 Schlüssel. Bei Verlust haftet der Mieter für den Austausch der Schliesanlage. Die Schlüssel sind am Anreisetag dem Vermieter zu übergeben. Die Codes für die Türöffner sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
4.7.  Dem Vermieter ist der Zutritt der Ferienwohnung/Ferienhaus auch bei Vermietung jederzeit gestattet. Er besitzt das uneingeschränkte Hausrecht.
4.8. Die Nutzung des Mietobjektes und seiner Ausstattung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für evtl. Schäden.
 
 
§ 5 Aufenthalt
Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten sind mindestens 3 Tage, in der Hauptsaison 5 Tage. Andere Aufenthaltszeiten sind auf Anfrage möglich. Die Zuschläge dafür sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Ferien-wohnung/Ferienhaus darf höchstens mit der in der Buchungsanfrage angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
 
 
§ 6 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Bis zum 10. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises.
bis zum 2. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten
-/Abbruchversicherung wird empfohlen.
 
 
§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter/Nachbarn trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
 
 
§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
 
 
§ 9 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchungsbestätigung akzeptiert.
 
 
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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